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   VG Mainz, 28.06.2006 - 7 K 603/05.MZ   

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https://dejure.org/2006,31316
VG Mainz, 28.06.2006 - 7 K 603/05.MZ (https://dejure.org/2006,31316)
VG Mainz, Entscheidung vom 28.06.2006 - 7 K 603/05.MZ (https://dejure.org/2006,31316)
VG Mainz, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 7 K 603/05.MZ (https://dejure.org/2006,31316)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus VG Mainz, 28.06.2006 - 7 K 603/05
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde und sich infolge dessen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Geltendmachung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1974, BVerwGE 44, 339).
  • BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66

    Erleiden eines Dienstunfalls - Bewertung eines Unfalls als qualifizierter

    Auszug aus VG Mainz, 28.06.2006 - 7 K 603/05
    Diese Vorschrift ist vorliegend anzuwenden, weil die Frage, ob das Unfallereignis vom 04. Juni 1973 als qualifizierter Dienstunfall anzuerkennen ist, nach dem zum Zeitpunkt des Unfalls geltenden Recht zu entscheiden ist (BVerwG, Urteil vom 06. Januar 1969, BVerwGE 31, 170).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1993 - 5 L 2634/91

    Polizeibeamter; Sondereinsatzkommando; Erhöhtes Ruhegehalt; Übung; Fehler;

    Auszug aus VG Mainz, 28.06.2006 - 7 K 603/05
    Denn der Kläger hat, obwohl noch nicht in den Ruhestand versetzt, ein berechtigtes Interesse daran, den Eintritt der Bestandskraft der insoweit ergangenen ablehnenden Bescheide zu verhindern (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. Januar 1993 - 5 L 2634/91 -, OVGE 43, 374).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 2 A 13509/96

    Sondereinsatzkommando; Bereitschaftspolitzei; Geiselbefreiung; Fast-Roping;

    Auszug aus VG Mainz, 28.06.2006 - 7 K 603/05
    Augrund der Tatsache, dass er sich bereits zuvor unbeschadet auf dem Hallendach bewegt hat, noch dazu bei schlechteren Lichtverhältnissen sowie unter dem Druck der Verfolgung von mutmaßlichen Straftätern und damit unter erheblich ungünstigeren Umständen, bestand für den Kläger kein Anlass, trotz der Gefährlichkeit der Diensthandlung prognostisch nunmehr von einer besonderen Lebensgefahr auszugehen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 A 13509/96 -, DVBl. 98, 1091).
  • BVerwG, 10.08.1993 - 2 B 97.93

    Der "Amtsermittlungsgrundsatz"

    Auszug aus VG Mainz, 28.06.2006 - 7 K 603/05
    Ob eine Diensthandlung mit einer besonderen Lebensgefahr für den Beamten behaftet ist, lässt sich nicht generell, sondern regelmäßig nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 30. August 1993 - 2 B 97/93 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2016 - 23 K 2262/15
    Ob das Dienstunfallgeschehen vom 14. April 2013 die Voraussetzungen eines qualifizierten Dienstunfalls erfüllt, kann durch die Beklagte - ebenso wie konkrete Unfallfolgen - durch einen Verwaltungsakt festgestellt werden, vgl. VG Mainz, Urteil vom 28. Juni 2006 - 7 K 603/05.MZ -, in: juris (Rn. 21); OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. Januar 1993 - 5 L 2634/91 -, in: juris (Rn. 1).
  • VG Saarlouis, 20.07.2017 - 2 K 2000/16

    DienstunfallfürsorgeZum Merkmal "Angriff" in § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG (hier

    Urteile der Kammer vom 23.11.2016 - 2 K 406/15 - und des VG Mainz vom 28.06.2006 - 7 K 603/05.Mz - juris.
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